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Reiseleiterzertifikat

Exkursion durch die Neustadtscontrescarpe
Exkursion durch die Neustadtscontrescarpe

Das Reiseleiterzertifikat

Deutschland besitzt kein anerkanntes Berufsbild und keine Zugangsvoraussetzungen für die Reiseleitung. Aus diesem Misstand heraus, entwickelte eine Expertengruppe 1994 im Auftrag der Tourismuswirtschaft ein erstes Zertifikat. Mit dem Reiseleiterzertifikat des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft und der Hochschule Bremen wird die Qualität der Dienstleistung Reiseleitung gefördert.

Der praxisbezogene Befähigungs- und Qualifikationsnachweis von Wirtschaft und Hochschule Bremen bescheinigt Reiseleiterinnen und Reiseleitern beim Berufseinstieg oder -wechsel geprüfte Fähigkeiten zur Vermittlung von Sehenswürdigkeiten, Kunst, Kultur, Geschichte, Geografie und Politik an die Gäste. Objektive Vorgaben für das Tätigkeitsfeld des Reiseleiters werden geschaffen. Das Reiseleiterzertifikat soll unter anderem deutschen Reiseleiterinnen und Reiseleitern im Ausland helfen, Behinderungen durch Behörden zu umgehen.
Um das Reiseleiterzertifikat zu erlangen, müssen Kenntnisse über Sehenswürdigkeiten, Kunst, Kultur, Geschichte, Geographie und Politik des Reiselandes sowie des Herkunftslandes der Gäste nachgewiesen werden. Hinzu kommen die Bereiche Organisation wie Qualitätssicherung und Kontrolle, Tourismuskunde, Recht und insbesondere Didaktik/Methodik der Reiseleitung.

Die Prüfung für das Reiseleiterzertifikat wird einmal jährlich an der Hochschule Bremen abgenommen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten sowohl das Zertifikat als auch einen Reiseleiterausweis.

Schwerpunkte für den Qualitätsnachweis:

  • Länderkunde
  • Organisation
  • Recht, Reiserecht und Reklamationsbearbeitung
  • Didaktik, Methodik, soziale Kompetenz
  • Tourismuskunde

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Der Bewerber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Der Bewerber muss Abitur, Fachhochschulreife oder eine vergleichbare Schulausbildung und fachpraktische Reiseleitererfahrungen nachweisen.
  • Ersatzweise können Bewerber aufgrund langjähriger touristisch-fachspezifischer Tätigkeit durch den Nachweis fachpraktischer Reiseleitererfahrungen zur Prüfung zugelassen werden.
  • Studierende der internationalen Bachelorstudiengänge Angewandte Freizeitwissenschaft und Tourismusmanagement der Hochschule Bremen ab dem 3. Semester sowie des internationalen Masterstudiengangs Nachhaltige Freizeit und Tourismusentwicklung der Hochschule Bremen.

Es finden jährlich Prüfungen für das Reiseleiterzertifikat statt.

Weiterführende Erläuterungen: Informationsblatt zum Reiseleiterzertifikat

Rückfragen und Anmeldung

Ansprechpartnerin für ISAF, ISTM und ISFT:
Prof. Dr. Renate Freericks
Telefon: +49 421 5905 3783
E-Mail: renate.freericks@hs-bremen.de

Ansprechpartner für Externe:
Kathrin Aufderheide
Telefon: +49 221 9127 7224
E-Mail: kathrin.aufderheide@rda.de

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